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Das Wahlarztsystem ermöglicht es Ihnen, den Arzt Ihrer Wahl aufzusuchen.
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Das heißt, das
Honorar wird zunächst direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet.
Die Honorarnote kann dann bei der zuständigen Krankenkasse mit dem
Antrag auf Kostenersatz eingereicht werden. Die Höhe der Kostenrückerstattung
ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Im Regelfall erhält der
Patient 80% des Vertragsarzthonorars refundiert. Für Leistungen,
die in der Honorarordnung nicht enthalten sind, gewährt die Krankenkasse
keinen Kostenersatz.
Innerhalb eines Quartals kann nur ein Facharzt derselben Fachrichtung
in Anspruch genommen werden.
Das System ist leider etwas umständlich, der große Vorteil
liegt aber in der Möglichkeit der persönlichen Betreuung durch
Ihren Wunscharzt. Der Patient wird nicht durchgeschleust,
muss nicht wochenlang auf einen Termin warten, um dann endlose Stunden
im Warteraum zu verbringen.
Die Transparenz von Leistungen ist durch die Rechnungslegung und durch
die Kontrolle des Patienten gegeben.
Auch für uns Ärzte bringt das Wahlarztsystem Vorteile. Ausreichend
Zeit zu haben, bedeutet in Ruhe arbeiten zu können, seine ganze Aufmerksamkeit
dem Patienten widmen zu können und ist Voraussetzung für eine
qualitativ hochwertige Patientenbetreuung.
Wie funktioniert das System in der Praxis?
- Sie bekommen im Anschluß an die Untersuchung eine Honorarnote
gestellt, die eine exakte Aufschlüsselung der geleisteten Untersuchungen,
der gestellten Diagnosen und der Höhe des zu bezahlenden Betrages
enthält.
- Zahlen Sie bar, so erhalten Sie den Vermerk Betrag dankend
erhalten auf der Honorarnote und können mit diesem Original
bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Bezahlen Sie erst im nachhinein mit Erlagschein, so müssen Sie
diesen als
Zahlungsbestätigung zusammen mit der Honorarnote einsenden.
Wir sind uns bewusst, dass dieses System Vor- und Nachteile hat. Wir bemühen uns aber, durch kassengerechte
Honorarnoten Ihnen größtmögliche Refundierungen zu ermöglichen!

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